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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

der FORESTADENT Bernhard Förster GmbH, Pforzheim (Stand: 01.06.2023)


1.) Geltungsbereich, abweichende Bedingungen, künftige Geschäfte, vorrangige Geschäfte
1.1) Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle von uns mit unseren Kunden (nachfolgend „Käufer“) über unsere Lieferungen und Leistungen geschlossenen Verträge einschließlich der zugrundeliegenden Angebote und Annahmeerklärungen sowie etwaiger Nebenabsprachen.
1.2) Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3) Die AGB gelten im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4) Individuelle Vereinbarungen (einschließlich individueller Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) mit dem Käufer und abweichende Angaben in den Angeboten/Annahmeerklärungen haben Vorrang vor den AGB.

2.) Schrift-/Textform, Angebote, Vertragsschluss
2.1) Sämtliche Angebote und Annahmeerklärungen, Änderungen und sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schrift- oder Textform (nachfolgend zusammen „schriftlich“).
2.2) Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart, sind unsere Angebote, insbesondere bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit, freibleibend. Der Käufer ist an sein Angebot vier Wochen, bei vorrätiger Ware zwei Wochen, gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der bei uns eingegangenen Bestellung, spätestens jedoch – insoweit abweichend von Ziffer 2.1 – durch Annahme der Lieferung durch den Käufer zustande.

3.) Preise, Nebenkosten, Preisanpassung, Preisstellung
3.1) Sofern die vereinbarte Lieferanschrift in Deutschland oder in Österreich liegt, verstehen sich unsere Preise inkl. Verpackung und Transportversicherung und zzgl. gesetzlicher MwSt. Bei einem Netto-Warenwert bis EUR 499 berechnen wir eine Versandkostenpauschale von EUR 4,50, darüber hinaus bis einschließlich EUR 1.000,00 berechnen wir eine Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 5,00. Übersteigt der Netto-Warenwert den Betrag von EUR 1.000,00, tragen wir die Versandkosten. Sofern die vereinbarte Lieferanschrift außerhalb Deutschlands oder Österreichs liegt, verstehen sich unsere Preise inkl. Verpackung und Transportversicherung und zzgl. Transport und gesetzlicher MwSt.
3.2) Erfolgt die Lieferung mehr als vier Wochen nach Vertragsschluss und wurde keine Festpreisabrede getroffen, können wir die Preise im Falle von Kostenänderungen entsprechend den zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen bei Löhnen, Gehältern, Steuern, Frachtkosten, Material- und Produktionskosten anpassen. Eine Preiserhöhung darf nicht der Erzielung eines zusätzlichen Gewinns dienen. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5% ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.3) Die Preisstellung erfolgt in Euro. Wurde die Zahlung in einer anderen Währung vereinbart, so ist bei späterer Änderung des Verrechnungskurses der entsprechenden Währung zum Euro bei Zahlung derjenige Preis zu-grunde zu legen, der sich auf Grund des Verrechnungskurses am Tage der Lieferung in Euro ergibt.

4.) Zahlungsbedingungen, Zahlung, elektronischer Rechnungsversand, Zahlungsverzug, Aufrechnung / Zurückbehaltung, Vermögensverschlechterung
4.1) Soweit nicht anderes angegeben oder vereinbart, haben Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen, befindet sich der Käufer in Verzug.
4.2) Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Rechnungen elektronisch übermittelt werden (§ 14 Abs. 1 S. 7, 8 UStG).
4.3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen i.H.v. 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale sowie eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
4.4) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.5) Bei Auslandsaufträgen können wir Zahlungen gegen unwiderrufliches Akkreditiv bei unserer Bankverbindung verlangen oder Zahlung „Kasse gegen Dokumente“.
4.6) Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis der Käufer die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet hat. Wir können eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Käufer Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Wir sind nach Fristablauf berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und / oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen.

5.) Lieferung, Liefertermine/Lieferfristen, Teillieferungen, Höhere Gewalt, Lieferverzug, Selbstbelieferung
5.1) Sofern von uns nicht anders angegeben oder vereinbart, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss, es sei denn, der Käufer ist zu Vorleistungen verpflichtet. In diesem Fall beginnt die Lieferfrist mit Eingang der vom Käufer zu erbringenden Leistung bei uns. Ferner beginnen Lieferfristen erst, wenn alle Voraussetzungen für die Vertragsausführung vorliegen, insbesondere sämtliche Einzelheiten der Ausführung geklärt sind. Fristgerechte Lieferung setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Käufer voraus.
5.2) Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen sind in für den Käufer zumutbarem Umfang zulässig.
5.3) In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse bei uns oder unseren Lieferanten, z.B. Betriebsstörungen, rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen, Ein- und Ausfuhrverbote, Epidemien und Pandemien, behördliche Maßnahmen, durch Dritte verursachte Ausfälle oder Einschränkungen des elektronischen Datenaustauschs sowie Cyber-Angriffe auf unsere IT-Systeme oder die IT-Systeme unserer Lieferanten durch Dritte, etc., die uns ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, die Ware zum verbindlich bzw. unverbindlich vereinbarten Termin oder zur vereinbarten Frist zu liefern, verlängern sich diese Fristen/Termine – auch während des Verzuges – um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Wird infolge der genannten Umstände die Lieferung ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, so sind wir insoweit von unserer Lieferpflicht befreit bzw. zum Rücktritt berechtigt. Evtl. gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
5.4) Im Falle des Lieferverzuges kann der Käufer nur dann zurücktreten, wenn er uns zuvor eine Frist zur Nachlieferung von mindestens vier Wochen gesetzt hat.
5.5) Im Falle des Lieferverzugs haften wir für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 9. Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 5% des vereinbarten Preises für denjenigen Teil der Ware, mit deren Lieferung wir uns in Verzug befinden.
5.6) Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung geraten wir gegenüber dem Käufer nicht in Verzug, es sei denn, wir haben die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren, trotz Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäftes, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.) Gefahrübergang
Soweit nicht anders vereinbart, reist die Ware auf unsere Gefahr. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an der Lieferanschrift zur Verfügung gestellt wird. Verzögert sich die Versendung der Ware aus von uns nicht zu vertretenden Gründen oder nimmt der Käufer die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, so geht die Gefahr mit Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige auf den Käufer über. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Käufer.

7.) Eigentumsvorbehalt
7.1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag und sonstiger Forderungen, welche wir gegen den Käufer im unmittelbaren Zusammenhang mit der gelieferten Ware nachträglich – gleich aus welchem Rechtsgrund – erwerben, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
7.2) Ferner bleibt die Ware bis zur Erfüllung aller sonstiger Forderungen, welche wir gegen den Käufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – jetzt oder künftig erwerben (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) als Vorbehaltsware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung unserer Saldoforderungen.
7.3) Soweit die Gültigkeit dieses Eigentumsvorbehaltes an besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften im Lande des Käufers geknüpft ist, ist der Käufer gehalten, für deren Erfüllung auf seine Kosten Sorge zu tragen.
7.4) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsmäßigen Geschäftsgang zu verarbeiten und weiterzuverkaufen. Das Recht zur Verarbeitung und zum Weiterverkauf besteht nicht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug ist oder er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend eingestellt hat. Solange wir Eigentümer der Vorbehaltsware sind, sind wir bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zur Verarbeitung und zum Weiterverkauf zu widerrufen. Der Käufer tritt schon jetzt alle ihm aus Verarbeitung und Weiterveräußerung der Ware zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an.
7.5) Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Wir dürfen die Einziehungsermächtigung bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes widerrufen. Wir sind befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, werden jedoch die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
7.6.) Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach und sind wir deshalb befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, hat uns der Käufer auf Anforderung ein Verzeichnis mit allen unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, den abgetretenen Forderungen sowie den Namen und Adressen der Schuldner mit der Höhe der Forderungen auszuhändigen. Der Käufer ist auf Anforderung verpflichtet und wir sind berechtigt, den Schuldnern die Forderungsabtretung anzuzeigen.
7.7) Eine etwaige Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag und zwar derart, dass wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen sind. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Wir bieten dem Käufer schon jetzt die Einräumung eines Anwartschaftsrechtes an dem zur Entstehung gelangenden Miteigentumsanteil an. Der Käufer nimmt dieses Angebot an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nur bis zur Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren.
7.8) Bei Zugriffen Dritter, z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu unterrichten, uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind, und den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
7.9) Stellt der Käufer nicht nur vorübergehend seine Zahlungen ein, beantragt er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er auf unser Verlangen zur Herausgabe der noch in unserm Eigentum stehenden Vorbehaltsware verpflichtet. Ferner sind wir bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
7.10) Wir sind auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt bzw. zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit der Vorbehaltsware im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat oder wenn der realisierbare Wert aus den gesamten von uns eingeräumten Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Vorausabtretung die Gesamtsumme der Forderungen gegen den Käufer um mehr als 10% übersteigt.

8.) Mängelrüge und Mängelhaftung
8.1) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung der Ware zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber binnen acht Tagen nach Ablieferung anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen acht Tagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt.
8.2) Ist der Käufer nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, hat er offensichtliche Mängel spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzuzeigen; bei Fristversäumung ist für diese Mängel jegliche Mängelhaftung ausgeschlossen.
8.3) Jegliche Mängelrügen haben schriftlich und unter Beifügung je eines Musters für die reklamierten Mängel sowie unter Angabe von Lieferschein- und Losnummer zu erfolgen.
8.4) Warenrücksendungen muss der Käufer selbst versichern, da von unserer Seite kein Versicherungsschutz besteht; im Falle berechtigter Reklamationen werden wir die hierdurch entstehenden Kosten erstatten. Beanstandete Stücke sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden.
8.5) Zeigt der Käufer einen Mangel gemäß Ziffern 8.1 und 8.2 fristgerecht an, hat er nach unserer Wahl Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung).
8.6) Der Käufer verpflichtet sich, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, wenn und soweit diese aufgrund unsachgemäßer Verarbeitung der von uns gelieferten Waren durch den Käufer begründet worden sind.
8.7) Wenn und soweit Mängel durch normale Abnutzung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Bedienung entstanden oder auf Anordnungen des Käufers zurückzuführen sind, kommt eine Mängelhaftung nicht in Betracht.
8.8) Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln verjähren Mängelansprüche in zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware beim Käufer.
8.9) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Käufer nur zu, soweit unsere Haftung nicht nach Maßgabe von Ziffer 9 dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist. Weitergehende oder andere als in dieser Ziffer 8 geregelte Ansprüche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
8.10) Die Bestimmungen dieser Ziffer 8 lassen Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben oder die von einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie erfasst werden, unberührt.

9.) Haftung
9.1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen durfte (nachfolgend „Wesentliche Nebenpflicht“), ist unsere Haftung auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.
9.2) Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den Wesentlichen Nebenpflichten gem. Ziffer 9.1 gehören.
9.3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse in Ziffern 9.1 und 9.2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für unerlaubte Handlungen, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Ware sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels der Ware.
9.4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer und sonstigen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
9.5) Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche des Käufers, für die nach dieser Ziffer 9 die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

10.) Verletzung von Schutzrechten, Freistellung
10.1) Macht ein Dritter gegen den Käufer berechtigte Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von uns gelieferte Ware geltend, so findet Ziffer 8 sinngemäß Anwendung. Dabei werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder die Ware ändern oder ersetzen, so dass sie das Schutzrecht nicht mehr verletzt, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Käufer zumutbarer Weise entspricht, oder den Käufer von Lizenzgebühren für die Nutzung der Ware gegenüber den Schutzrechtsinhabern freistellen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
10.2) Wir werden den Käufer gegen alle berechtigten Ansprüche, die von Dritten erhoben werden, verteidigen, freistellen und schadlos halten, vorausgesetzt, (i) der Käufer benachrichtigt uns unverzüglich hiervon in schriftlicher Form, (ii) wir können die alleinige Kontrolle über die Verteidigung eines solchen Anspruchs und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen übernehmen und (iii) der Käufer stellt uns die erforderlichen Informationen und Vollmachten zur Verfügung. Ziffer 9 bleibt unberührt.

11.) Retouren
Die Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt freiwillig und bedarf daher unserer vorherigen Zustimmung. Eine solche Rücknahme kommt nur innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum und gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Warenwertes in Betracht.

12.) Pläne, technische Unterlagen
12.1) Soweit von uns Muster oder andere Stücke nach Plänen oder technischen Unterlagen, die uns vom Käufer übergeben wurden, gefertigt werden, haften wir nicht für Mängel oder Fehler, die auf Fehler in den Plänen oder technischen Unterlagen des Käufers zurückzuführen sind, es sei denn, wir haben den Mangel oder Fehler zu vertreten. Fernmündlich aufgegebene Änderungen des Käufers bedürfen der Bestätigung durch den Käufer.
12.2) Die zum Lieferangebot gehörenden und von uns zu erstellenden Muster und Zeichnungen und dgl. dienen nur zur Fertigung. Sie bleiben unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Soweit nicht anders vereinbart, bleiben Werkzeuge, bei denen der Käufer einen Werkzeugkostenanteil trägt, entschädigungslos unser Eigentum.

13.) Datenschutzhinweise
Wir geben die Lieferadresse, Auftragsnummer sowie die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse des Käufers an unsere Zusteller DHL Paket GmbH, Sträßchensweg 10, 53113 Bonn und DPD Deutschland GmbH, Wailandtstraße 1, 63741 Aschaffenburg weiter, damit diese den Käufer über den Tag der Zustellung per E-Mail informieren und ggf. eine abweichende Zustellung mit dem Käufer vereinbaren können (sogenannten Paketan-kündigungs- bzw. Predict-Services). Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse zur Vermeidung von Falschzustellungen (also u.a. auch zum Schutz des Postgeheimnisses) sowie zur kundenfreundlichen und effizienten Ausgestaltung des Lieferzeitpunkts und Lieferorts. Schutzwürdige Interessen des Empfängers oder dessen Grundrechte und Grundfreiheiten werden dadurch nicht beeinträchtigt. Die vorstehenden Daten werden für keine anderen Zwecke verwendet und im Anschluss an die Zustellung gelöscht. Der Käufer kann dieser Verarbeitung sowohl bei uns, z.B. per E-Mail an datenschutz@forestadent.com, als auch bei jeder Paketankündigung über einen Link sowie im Falle von DPD direkt bei DPD unter widerspruch_predictbenachrichtigung@dpd.de jederzeit widersprechen. Weitergehende Informationen kann der Käufer unserer Datenschutzerklärung entnehmen, die unter www.forestadent.com abrufbar ist.

14.) Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schiedsverfahren, Teilunwirksamkeit
14.1) Erfüllungsort für die Lieferung ist die vereinbarte Lieferanschrift und für die Zahlung (auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks) unser Geschäftssitz.
14.2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.3) Sofern wir nicht von unserem unter Ziffer 14.4 geregelten Recht auf Einleitung eines Schiedsverfahrens Gebrauch machen und sofern es sich beim Käufer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sofern der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Käufer an dem für unseren Geschäftssitz zuständigen Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
14.4) Statt eines Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht gemäß Ziffer 14.3 sind wir alternativ berechtigt, unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges ein Schiedsverfahren nach Maßgabe der Bestimmungen im folgenden Absatz einzuleiten.
Macht der Käufer Ansprüche gegen uns geltend und beabsichtigt er, gerichtliche Schritte einzuleiten, sind wir berechtigt, innerhalb einer Frist von 21 Tagen nach Zugang einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung durch den Käufer zwischen der Durchführung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens und einem Schiedsverfahren zu wählen. Üben wir das Wahlrecht nicht oder nicht fristgerecht aus, ist der Käufer berechtigt, zwischen der Durchführung eines ordentlichen Gerichtsverfahrens und einem Schiedsverfahren zu wählen.
Im Falle der Durchführung eines Schiedsverfahrens werden alle Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist an unserem Sitz. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, sofern der Streitwert EUR 50.000,00 übersteigt, andernfalls besteht das Schiedsgericht aus einem Schiedsrichter. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist deutsch.
14.5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Bernhard Förster GmbH
Westliche Karl-Friedrich-Straße 151 · 75172 Pforzheim · Germany
Tel. + 49 7231 459-0 · Fax + 49 7231 459-102 · info@forestadent.com · www.forestadent.com